Neue Hortkosten stehen fest

26. Juni 2024

Die Betreuungskosten betragen inkl. 10% MwSt. monatlich:

  • Bis 15:00 Uhr
    • 1 Nachmittag: 45 € / Monat
    • 2 Nachmittage: 60 € / Monat
    • 3 Nachmittage: 75 € / Monat
    • 4 Nachmittage: 95 € / Monat
    • 5 Nachmittage: 120 € / Monat
       
  • Bis 17:00 Uhr
    • 1 Nachmittag: 60 € / Monat
    • 2 Nachmittage: 75 € / Monat
    • 3 Nachmittage: 95 € / Monat
    • 4 Nachmittage: 125 € / Monat
    • 5 Nachmittage: 160 € / Monat
       
  • Notfalltag (spontaner Zusatztag):  15 € / Tag
     
  • Mittagessen: 6 €
     
  • Materialkosten (pro Halbjahr): 15 €
     
  • Geschwisterrabatt (auf die Grundkosten, bezieht sich nicht auf Material- und Essenskosten):
    • 1. Kind: Voll
    • 2. Kind: - 10 %
    • 3. Kind: - 15 %
    • 4. Kind: - 20 %

Änderungen der Hort Tage können nur monatlich vorgenommen werden.
Preisänderungen vorbehalten.

In den Monaten Juli und September wird nur die Hälfte der Hortgebühr verrechnet. 

Der Beitrag ist auf die Dauer des Hortbesuches, ungeachtet einer Erkrankung oder eines sonstigen Fernbleibens des Kindes, zu bezahlen. Die Beiträge werden den Eltern (Erziehungsberechtigten) monatlich vorgeschrieben und sind binnen der ersten 14 Tage des Monats zur Zahlung fällig. Wünschenswert ist die Einrichtung eines Abbuchungs- bzw. Dauerauftrages.

Im Falle eines Austritts oder der Entlassung aus dem Hort ist der volle Monatsbeitrag zu bezahlen und darüber hinaus eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.

Wird ein Kind während des Jahres in den Hort aufgenommen, ist der Beitrag ab dem Beginn des Monats zu leisten.