Aufnahme u. Abmeldung

Anmeldung

Der Hort ist im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen allen schulpflichtigen Kindern des Seefelder Plateaus zugänglich.

  • Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der freien Plätze.
  • Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Gemeinde nach Anhörung der Hortleitung.
  • Eine Aufnahme kann auch während des Jahres bei freien Plätzen erfolgen.
  • Die Anmeldung muss schriftlich, mittels Anmeldeformular, erfolgen.

Bei Interesse einer Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Hortleitung. 

Abmeldung 

Die Vertragsvereinbarung wird für ein Schuljahr abgeschlossen. Der erste Monat gilt als Probemonat, in diesem Zeitraum kann die Vereinbarung beidseitig schriftlich aufgelöst werden. Ansonsten gilt die 3-monatige Kündigungsfrit bei schriftlicher Abmeldung. 

Ausschluss aus dem Hort

Im Einvernehmlichen mit der Leitung und dem Träger kann ein Kind vom Weiterbesuch des Hortes ausgeschlossen werden, wenn:

  1. Die Voraussetzung für die Aufnahme nicht mehr gegeben ist.
  2. Die Erziehungsberechtigten, ungeachtet einer vorausgegangenen schriftlichen Mahnung, eine Ihnen obliegende Verpflichtung wiederholt nicht erfüllen
  3. Durch massive Störung des Kindes, der Hortbetrieb nicht mehr möglich ist.
  4. Die Erziehungsberechtigten mit zwei oder mehreren Monatszahlungen im Rückstand sind und trotz schriftlicher Mahnung ihre Beiträge nicht entrichten.

Im Falle einer frühzeitigen Beendigung des Vertrages von Seiten der Eltern oder des Hortes, ist eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.